Weil die zuständige Sachbearbeiterin für Bienen von sich aus keinen Präsenztermin einräumen wollte und die Emailkommunikation keine Aufklärung brachte, stattete ich der Abteilung Veterinärwesen der Regierung Oberbayern einen Besuch ab.
Im Gespräch mit zwei Repräsentantinnen des Sachgebietes, unter anderem der stellvertretenden Leitung, wurde abgestritten, dass sich das eingeholte Gutachten der Regierung Oberbayern und das daraufhin verfasste Schreiben an die Veterinärämter auf die Bienensauna bezogen hätte.
Im Gutachten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit wurde jedoch unser Firmenname erwähnt und die ursächliche Anfrage eines Veterinäramtes, die die Untersuchung ausgelöst hatte erwähnte "Bienensauna". Aber nur in Anführungszeichen. Daher sein kein Bezug zur Firma gegeben, so die Repräsentantinnen.
Bienensauna ist unser eingetragener Markenname.
Mir wurde der Einblick in das Schreiben an die Veterinärämter und in das Gutachten der LGL verwehrt. Ich bat daher um Stellungnahme des Sachgebietsleiters. Diese erfolgte in einem Telefongespräch am darauffolgenden Tag. Er erklärte sich direkt bereit, ein erneutes Schreiben an die Veterinärämter zu verfassen und sich im Speziellen mit dem Veterinäramt Ebersberg in Verbindung zu setzen. Einen Einblick in die Kommunikation zwischen den Ämtern gewährte er nicht, versprach aber, eine Veröffentlichung juristisch prüfen zu lassen. Auf unser Angebot, die Position der Regierung Oberbayern auf unserer Website darzulegen, ging er nicht ein.
Wir möchten immer noch Einblick in die Kommunikation zwischen den Ämtern gewinnen, weil wir als Hersteller direkt benannt wurden und - noch wichtiger - wir möchten wissen, wie ein eigenständiges Gutachten von einem Landesamt des Freistaats Bayern über ein Gerät erstellt werden konnte, was noch nicht auf dem Markt ist.
Nachtrag
Ich wurde am 7. August von Sachgebietsleiter darüber informiert, dass alle oberbayerischen Veterinärämter neu angeschrieben worden sind und auch das Veterinäramt Ebersberg noch einmal direkt um eine Korrektur seines Schreibens gebeten worden ist. Darin wird nun bestätigt, dass Hyperthermie zwar noch kein zugelassenes Verfahren ist, aber es auch keine wissenschaftlichen Beweise gegen die Wirksamkeit gibt.
Damit ist die Angelegenheit für das Team der Bienensauna erledigt. Wir bedanken uns für das Engagement des Sachgebietsleiters.
Chronik
Veterinäramt München wahrt Neutralität