Garantiebedingungen

Allgemeines

Wir übernehmen gegenüber ImkerInnen, die die Bienensauna benutzen, zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung, diese Hersteller-Garantie. Sie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie zum Beispiel nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Apisystems GmbH oder seine Erfüllungsgehilfen.

„ImkerIn“ im Sinne dieser Hersteller-Garantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produkts ist und es nicht erworben hat, um es weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit bei Dritten einzusetzen.  „Erstkunde“ ist der Verbraucher, der als erstes das Produkt erworben hat von der Apisystems GmbH oder eine andere natürliche oder juristische Person, die das Produkt im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit wiederverkauft oder vermietet.

Garantieschutz

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Anwendung und Wartung gemäß Betriebsanleitung. Die detaillierten Garantiebedingungen finden sich hier.

Wir garantieren Dir, dass die Bienensauna frei von Material-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern ist. Maßgeblich ist hierbei der Stand von Wissenschaft und Technik zum Herstellungszeitpunkt. Das Produkt muss den Fehler, der den Schaden verursacht hat, bereits zu diesem Zeitpunkt aufgewiesen haben. Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden oder aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der zwingenden gesetzlichen Vorschriften.

Wir geben eine Garantie für eine Frist von 2 Jahren ab Kaufdatum. Zusätzlich gilt, dass die Garantie maximal 400 Betriebsstunden innerhalb dieser 2 Jahre umfasst.

Die Garantiezeit erhöht sich auf 3 Jahre und 600 Betriebsstunden wenn kundenseitig am Feldversuch der Bienensauna teilgenommen wird.

Diese Garantie ist an die Bedingungen geknüpft, dass die Bienensauna nicht gewerbsmäßig an Dritte vermietet wird und von Seiten des Kunden keine Eingriffe und technischen Veränderungen am Gerät vorgenommen werden. Die Heiz-und Steuereinheit der Bienensauna darf kundenseitig nicht geöffnet werden.

Der Käufer nimmt über den Garantiezeitraum am Feldversuch teil.
Der Käufer läßt die Bienensauna einmal pro Jahr für einen jährlichen Betrag von 40 Euro von uns fernwarten.

Die Garantie erstreckt sich auf alle Teile, die zum Paket Bienensauna gehören. Dazu gehören unter anderem das Befeuchtungsmodul, der Behandlungsboden und der Behandlungsdeckel sowie die Stromversorgung. Wird die maximale Anzahl der Betriebsstunden vor Ablauf der 3 Jahre erreicht, erlischt die Garantie auch für die anderen Teile des Paketes.

Die Garantiefrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von Leistungen im Rahmen dieser Garantie, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch. Die Garantiefrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu.

Fehleranzeige

Die Rechte aus dieser Garantie können ImkerInnen durch schriftliche Fehleranzeige innerhalb der Garantielaufzeit gegenüber der Apisystems GmbH geltend machen. Voraussetzung ist überdies, dass die ImkerInnen den Fehler innerhalb von zwei Monaten anzeigen, nachdem er erkannt worden ist bzw. hätte erkannt werden müssen. Es obliegt den ImkerInnen zu belegen, dass die Garantie nicht abgelaufen ist (zum Beispiel durch Vorlage des Kaufbelegs des Erstkunden). Die Apisystems GmbH ist gegebenenfalls berechtigt, den Beginn der Garantielaufzeit nach Maßgabe des Herstellungsdatums zu bestimmen.

Leistungen

Der Apisystems GmbH steht es frei, das Produkt instandzusetzen, einen Austausch vorzunehmen oder den ImkerInnen den Kaufpreis zu erstatten.

Regelfall ist, dass die ImkerInnen das fehlerhafte Modul oder das gesamte Gerät einschicken. Unser Team lässt das Gerät instandsetzen. Die Apisystems GmbH trägt die hierdurch entstehenden Kosten für Ersatzteile und eigene Arbeitskosten sowie etwaige Ausgaben für den Transport oder die Versendung des Produkts.

Beim Austausch wird das alte Produkt kostenfrei durch ein neues Produkt gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt. Sofern das betroffene Produkt zum Zeitpunkt der Fehleranzeige nicht mehr hergestellt wird, ist die Apisystems GmbH berechtigt, ein ähnliches Produkt zu liefern. Die bei Durchführung der Maßnahme entstehenden Kosten trägt die Apisystems GmbH.

Sofern die Apisystems GmbH eine Erstattung des Kaufpreises wählt und dies schriftlich bestätigt, geben die ImkerInnen das Produkt zurück und die Apisystems GmbH erstattet den gezahlten Kaufpreis.

Voraussetzungen und Ausschlüsse

Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Garantie ist eine fachgerechte Anwendung und Wartung gemäß Betriebsanleitung. Diese ist auf www.bienensauna.de jederzeit verfügbar. 

Die Garantie gilt nicht bei:

  • Abweichungen der Apisystems-Produkte von der Soll-Beschaffenheit, die auf den Gebrauchswert des Produkts keinen oder nur einen geringfügigen Einfluss haben.
  • Betriebs- und Bedienungsfehler, Schäden durch aggressive Umwelteinflüsse wie Regen oder Eis, Chemikalien und Reinigungsmittel.
  • Mängel am Produkt, die durch Installation, Transport und Probebetrieb der Kaufsache verursacht wurden.
  • Allgemeine Schäden, die durch das mangelhafte Apisystems Produkt entstanden sind.
  • Durch unreines Wasser verursachte Schmutz- und Kalkablagerungen im Befeuchtungsmodul
  • Reparatur durch nicht fachkundige Personen und unsachgemäße Inbetriebnahme.
  • Produktschäden, verursacht durch dritte Personen.
  • Schäden, die auf normale Abnutzung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen sind - bei fahrlässiger Schadenverursachung wird ein Mitverschulden einvernehmlich angerechnet.
  • Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatastrophen, insbesondere, aber nicht abschließend bei Unwettern, Dauerregen, Starkregen, Überschwemmungen, Bränden oder Frostschäden.
  • Fehlendem regelmäßigen und fachgerechten Wetterschutzanstrich der Holzteile.
  • Schäden durch Stromschwankungen und Überspannungen im Versorgungsnetz.
  • Schäden durch falsche (z.B. feuchte oder zu kalte) Lagerung.
  • Unzureichender Wartung.

Nichteingreifen der Garantie

Sofern sich ein Produktfehler als durch diese Garantie nicht gedeckt erweist, sind die bei Versand und Transport des Produkts entstehenden Kosten von den ImkerInnen selbst zu tragen. Zusätzlich haben die ImkerInnen die Kosten, einschließlich etwaiger Arbeitskosten, zu tragen, die bei der Untersuchung des Produkts entstehen. Sofern ImkerInnen nach Information über das Nichteingreifen der Garantie und über die voraussichtlichen durch die Instandsetzung entstehenden Kosten die Ausführung der Instandsetzung wünscht, hat er zusätzlich die Kosten für die Ersatzteile und die Arbeitskosten zu tragen.

Hat das Gerät den Mangel nicht bereits bei Auslieferung aufgewiesen, entscheidet die Apisystems GmbH im Einzelfall, ob eine Beseitigung auf dem Kulanzweg vorgenommen wird. Einen Rechtsanspruch auf Mängelbeseitigung haben die ImkerInnen in diesem Fall nicht.

Gesetzliche Rechte

Den ImkerInnen stehen neben den Rechten aus der Garantie die gesetzlichen Rechte zu. Diese für die ImkerInnen unter Umständen günstigeren Rechte werden durch die Garantie nicht eingeschränkt. Die Garantie lässt ebenfalls die Rechte unberührt, die der Erstkunde sowie gegebenenfalls die ImkerInnen gegen den Verkäufer haben, bei dem der Erstkunde das Produkt erworben hat.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

Auf diese Garantie findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens (CISG) vom 11. April 1980 Anwendung. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dieser Garantie ist München, Deutschland. Soweit zulässig ist der Gerichtsstand München, Deutschland.

Apisystems GmbH
Luisenstraße 71
80798 München
Deutschland